Neu: Installation von Rauchwarnmeldern

Rauchwarnmelder warnen frühzeitig vor Feuer und können so Schäden an Menschen und Objekten verhindern!

 

Hinweis:  alle derzeitigen Rauchmelder warnen nicht vor dem gefährlichen CO (Kohlenmonoxid). CO-Warnmelder sind leider fast nur als separate Geräte erhältlich.

Immer mehr Landesbauordnungen (LBO) schreiben mittlerweile den Einsatz von Rauchwarnmeldern auch im privaten Wohnbereich vor und das nicht nur in Neubauten, sondern häufig auch in Bestandsbauten beziehungsweise bei genehmigungspflichtigen Umbauten.
Die Nachfrage ist aktuell sehr groß, schließlich laufen in 13 von 16 Bundesländern Fristen ab, die die Eigentümer dazu zwingen, Rauchwarnmelder einzubauen.

 

Im Land Brandenburg gilt übrigens noch die derzeitige Landesbauordnung mit Stand 13.04.2010, eine Überarbeitung wird für 2015 erwartet.

Fordert eine Landesbauordnung den Einbau von Rauchwarnmeldern, so müssen diese über ein CE-Kennzeichen gemäß den Vorgaben der DIN EN 14604 verfügen.
Die Zahl der einzubauenden Rauchwarnmelder richtet sich nach der Größe der Wohnung und der Anzahl und Art der Zimmer.
Dabei wird zwischen Mindest- und Optimalschutz unterschieden.

 

Mindestschutz
Beim Mindestschutz werden pro Etage ein Rauchwarnmelder im Flur bzw. Flursturz sowie einer in jedem Kinder- und Schlafzimmer montiert. Weniger dürfen es nach der Rauchwarnmeldernorm DIN 14676 nicht sein!

 

Optimalschutz
Hierbei sollten zusätzliche Rauchwarnmelder in Wohn- und Hobbyräumen sowie auf dem Dachboden und im Heizungskeller montiert werden. Staubintensive Hobbyräume und die Küche sollten alternativ mit einem Wärmewarnmelder ausgestattet werden, um Fehlalarme durch Staubpartikel und Kochdämpfe zu vermeiden.

 

Übrigens, für den Einbau und die Betriebsbereitschaft der Melder sind die Eigentümer verantwortlich! Angesichts der Produktvielfalt im Rauchwarnmelder-Angebot empfiehlt sich dringend eine Beratung durch einen Fachmann!

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