Definierte Begriffe für die Organisation der Verantwortung für den Betrieb elektrischer Anlagen

Die seit Oktober 2009 gültige Norm DIN VDE 0105-100 gilt für das Bedienen und Betreiben elektrischer Anlagen sowie für Arbeiten an oder in der Nähe solcher Anlagen. Sie legt die Organisation, und damit die Verantwortung für den Betrieb elektrischer Anlagen fest. Sie definiert hierzu folgende Begriffe:

Anlagenbetreiber; Anlagenverantwortlicher und Arbeitsverantwortlicher.

 

Anlegenbetreiber:

Unternehmer oder eine von ihm beauftragte natürliche oder juristische Person, die die Unternehmerpflicht für den sicheren Betrieb und ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlage wahrnimmt.

 

Anlagenverantwortlicher:

Person, die beauftragt ist, während der Durchführung von Arbeiten die unmittelbare Verantwortung für den Betrieb der elektrischen Anlage bzw. der Anlagenteile zu tragen, die zur Arbeitsstelle gehören.

 

Arbeitsverantwortlicher:

Person, die beauftragt ist, die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeit zu tragen. Erforderlichenfalls können einige mit dieser Verantwortung einhergehenden Verpflichtungen auf andere Personen übertragen werden.

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