Laut Gesetz müssen die Eigentümer elektrischer Anlagen und Betriebsmittel dafür sorgen, dass diese in regelmäßigen Abständen von einer Elektrofachkraft auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.
Lesen Sie hierzu auch:
Begriffsbestimmungen zum Betrieb elektrischer Anlagen.
Zu den vorgeschriebenen periodischen Überprüfungen zählen:
- die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, sowie
- die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel.
Wie führen in Ihrem Auftrag diese Prüfungen nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften (TRBS 1201 /DGUV Vorschrift 3 usw.) durch und stellen Ihnen ein Prüfzertifikat, bestehend aus einem Übergabebericht und einem Prüfprotokoll, zur Verfügung.
Weiterhin werden alle geprüften elektrischen Anlagen und Betriebsmittel mit einer Prüfplakette gekennzeichnet.
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