Ist Ihre Elektroinstallation noch in einem ordnungsgemäßen Zustand?
Diese Frage sollten Sie zuverlässig mit ja beantworten können. Denn für Schäden, die durch Fehler in der Elektroanlage verursacht werden, muss laut ständiger Rechtsprechung der Eigentümer bzw. der Vermieter aufkommen.
Mit dem E-Check klären sich wichtige Fragen wie:
- Entspricht Ihre Elektroanlage dem aktuellen Stand der Technik?
- Sind FI-Schutzschalter eingebaut?
- Sind genügend Stromkreise, Verteiler, Sicherungen bzw. Schutzschalter
und Steckdosen vorhanden?
- Wurden in der elektrischen Anlage Veränderungen vorgenommen?
- Und, wenn ja, sind sie vorschriftsmäßig ausgeführt?
- Besteht ausreichender Überspannungsschutz?
- Sind alle VDE-Normen erfüllt?
In der neuen VDE-Norm sind auch Wohnungen nicht mehr von der Prüfpflicht ausgenommen! Ebenso interessieren sich die Versicherungen im Schadensfall für die Aktualität der Überprüfungen.
Zu Ihrer Information:
1. Auszug aus der Richtlinie zum E-Check:
Prüffristen und Art der Prüfung elektrischer Anlagen und
elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 § 5 „Prüfungen“
2. Auszug aus der Richtlinie zum E-Check:
Grundlegende Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen
für diese Richtlinie zum E-CHECK:
Quelle: ArGe Medien im ZVEH; Richtlinie zum E-Check
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